Prüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70

Diese ist zum 01. Oktober 1990 in Kraft getreten und regelt den Umgang mit Fahrzeugen im Betrieb. Die DGUV Vorschrift 70 ist Grundlage für die Fahrzeugprüfung nach UVV.

Für welche Fahrzeuge gilt die DGUV Vorschrift 70? 
Die Vorschrift gilt für jegliche Art von Fahrzeugen und deren Anhänger – egal ob Pkw oder Lkw – die nicht an Schienen gebunden sind und schneller als 8 km/h fahren.

Jährliche Fahrzeugprüfung gem. § 57 der UVV „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70) für mehrere Fahrzeuge Ihres Unternehmens.
Als Arbeitgeber sind Sie für die Einhaltung der Arbeitsschutzregeln und die Überprüfung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in Ihrem Betrieb verantwortlich. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung der Firmenwagen. Darunter fallen alle Fahrzeuge, die als Pool- oder Servicefahrzeuge dienstlich eingesetzt werden. Ebenso fallen Dienstwagen mit Privatnutzung darunter.
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann ein Bußgeld drohen. Außerdem riskieren Sie, dass die Berufsgenossenschaft ihre Versicherungsleistungen verweigert, wenn ein Arbeitsunfall als Folge einer Missachtung der UVV-Prüfung angesehen wird.
 

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