Leiter und Tritte

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Leiter und Tritte

Leitern, Tritte und Kleingerüste werden im Arbeitsalltag wie selbstverständlich eingesetzt. Überall dort, wo Tätigkeiten in der Höhe und möglichst mit zwei Händen erfolgen sollen, werden Leitern, Tritte und Kleingerüste benötigt und verwendet. Die Stürze von diesen Arbeitsmitteln gehören zu den häufigsten Unfallursachen und ziehen in fast allen Fällen gesundheitliche Schäden nach sich. Häufig passieren solche Unfälle durch defekte oder beschädigte Leitern, Tritte und Kleingerüste. Dabei sind gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung regelmäßige Prüfungen von Leitern, Tritten und Kleingerüsten durch den Arbeitgeber vorzunehmen. Stellt sich bei einem Unfall heraus, dass der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ergeben sich haftungsrechtliche Folgen.

Die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Betrieb von Leitern, Tritten und Kleingerüsten werden  wir in einer Prüfung testen. Von Leitern, Tritten und Kleingerüsten sind dies unter anderem die DIN EN 131 Teil 1 und Teil 2, das ArbSchG, die BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 2121-1, TRBS 2121-2, DGUV Information 208-016.

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